Sämtliche Definitionen und Erklärungen zur Kartoffelqualität finden Sie in den Handelsusanzen und den Übernahmebedingungen.
Übernahmebedingungen Speiser 2019
Übernahmebedingungen Veredelung 2019
Handelsusanzen 2013
Grundsätzlich kann mit der aktuellen Fläche von gut 11'000 ha die Selbstversorgung sichergestellt werden. Gemäss den WTO-Verträgen muss die Schweiz einen minimalen Marktzutritt von 5% des durchschnittlichen Inlandverbrauchs der Referenzjahre 1995 und 1996 gewährleisten.
Das Basis-Importkontingent (minimaler Markzutritt) beträgt 22'250 Tonnen und ist wie folgt aufgeteilt:
• Saatgut |
2'500 Tonnen |
• Speisekartoffeln |
6'500 Tonnen |
• Veredlungskartoffeln |
9'250 Tonnen |
• Kartoffel-Halbfabrikate |
1'500 Tonnen |
• Kartoffel-Fertigprodukte |
2'500 Tonnen |
Bei Bedarf können von der Branche Zusatzkontingente beim Bundesamt für Landwirtschaft beantragt werden.
Kartoffeln und Kartoffelprodukte können das ganze Jahr auch ausserhalb des Zoll-Kontingentes importiert werden. Diese Importe unterliegen dem sogenannten AKZA (Ausser-Kontingents-Zollansatz). Deshalb erfolgen die Einfuhren mehrheitlich über die Importkontingente.
Exporte
Mit Ausnahme einiger Tonnen Saatkartoffeln (Spezialkaliber) exportiert die Schweiz Fertigprodukte und nur wenig Frischkartoffeln.
Angaben zur aktuellen Importstatistik finden Sie unter